Sicher ist sicher - PDF verschlüsseln
Einen interessanten Artikel habe ich im Internet gefunden.
PDF-Rechnung in E-Mail gehackt: Wer haftet für den Schaden?
21.03.2025 von Matthias Scheible
Cyber-Betrüger hacken die Rechnung in der Mail eines SHK-Betriebs, der Kunde überweist ihnen den 5-stelligen Betrag. Das Geld ist weg, nun streiten sich Betrieb und Kunde, wer für den Schaden aufkommen muss.
Müssen Unternehmen für unzureichend geschützte Rechnungen im E-Mail-Anhang haften? Im konkreten Fall hatten Cyber-Betrüger eine E-Mail mit Rechnung im PDF-Anhang eines SHK-Betriebs gehackt und die in der Rechnung enthaltenen Kontodaten verändert. Es handelte sich dabei um eine Schlussrechnung mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von 15.000 Euro. Der Kunde überwies den Rechnungsbetrag auf das geänderte Konto der Cyber-Betrüger.
Nachdem der Betrieb keinen Zahlungseingang verbuchen konnte, kam es zum Rechtsstreit zwischen dem Betreib und dem Kunden. Es wurde darüber gestritten, ob nochmals eine weitere Zahlung durch den Kunden geschuldet war.
Wer haftet bei gehackten Mails und Dokumenten?
Das Gericht entschied, dass der Kunde keine erneute Zahlung vornehmen musste.
Es wurde festgestellt, dass die vom Betrieb gewählte Rechnungsübermittlungsart die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen habe vermissen lassen. Das Gericht führte aus, dass die Transportverschlüsselung, die das Unternehmen beim Versand der Mail in Form von SMTP über TLS verwendete, unzureichend gewesen sei. Insbesondere genüge dies nicht für einen „geeigneten“ Schutz im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Geht man davon aus, dass es sich bei Konto- und Adressdaten im Rechnungskontext um sensible oder persönliche Inhalte handele, komme bei der Übermittlung nur eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Betracht, wenn durch Verfälschung der angehängten Rechnung für den Kunden ein hohes finanzielles Risiko besteht. Ein durchsetzbarer Vergütungsanspruch des SHK-Betriebs wurde daher verneint.
Rechnungen als PDF sind üblich
In der Praxis werden Rechnungen für Dienstleistungen oder Werkleistungen von Betrieben oftmals als PDF-Anhang einer E-Mail versendet. Allerdings zeigt der Fall des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (vgl. Urteil v. 18.12.2024, Az.: 12 U 9/24), dass die Unternehmen hierbei Vorsicht walten lassen müssen.
Handwerksbetrieben ist daher angeraten, dass sie ihre Rechnungen im E-Mail-Verkehr nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt verschicken oder per Post, um nicht Gefahr zu laufen ihren Vergütungsanspruch zu verlieren. Insgesamt werden die Betriebe mehr Verantwortung im digitalen Geschäftsverkehr tragen müssen, um sich nicht dem Risiko von Schadensersatzforderungen auszusetzen.
Unser Tipp
Um ein PDF-Dokument zu verschlüsseln hier ein Tipp von Focus
Öffnen Sie die Homepage von Smallpdf.
Klicken Sie auf "PDF schützen".
Wählen Sie "Datei hochladen" oder ziehen Sie die entsprechende Datei in das Browserfenster.
Wählen Sie ein sicheres Passwort und klicken Sie auf "PDF verschlüsseln".
Smallpdf verschlüsselt Ihr Dokument nun nach einem sicheren Standard "128-bit AES".
Alternativ können Sie das Dokument über den "PDF Drucker Assistent" im PDF24 Creator hochladen und das
Dokument schützen, indem Sie ein Passwort zur Verschlüsselung eingeben.
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